Verlag

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Der Verlag Hölder-Pichler-Tempsky ist bemüht, seine Website und digitalen Produkte im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist weitgehend mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar. Die laufende Verbesserung der Zugänglichkeit ist ein zentrales Anliegen des Verlags.

Bekannte Einschränkungen

Einige Produkte und Inhalte der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Inhalte, die didaktischen Zwecken dienen (z. B. Aufgabenformate), können in einzelnen Fällen nicht barrierefrei umgesetzt werden, ohne die zugrunde liegenden didaktischen Ziele zu beeinträchtigen.
  • Einige Inhalte werden als PDF-Dokumente bereitgestellt. Insbesondere ältere oder primär für den analogen Einsatz konzipierte Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neu erstellten Dokumenten wird darauf geachtet, diese möglichst barrierefrei zu gestalten. Auf Anfrage stellen wir – soweit möglich – barrierefreie Alternativen zur Verfügung.
  • Für verlinkte Inhalte externer Anbieter außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags kann keine Aussage zur Barrierefreiheit getroffen werden.

Feedback und Kontaktangaben

Dem Verlag Hölder-Pichler-Tempsky sind Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein wichtiges Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Nutzung der Website behindern, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Hinweise senden Sie bitte an service@hpt.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Sollten Sie mit der Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Sozialministeriumservice als zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.